Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient, lässt sich ideal mit erneuerbaren Energien kombinieren und bietet durch den Einsatz regenerativer Brennstoffe langfristig sogar eine klimaneutrale Perspektive.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den vielfach als „Ölheizungsverbot“ bezeichneten Beschluss für Sie zusammengestellt.
Aktuell: Die Bundesregierung hat die Absicht bekundet, die derzeit bestehenden Regelungen zu ändern und zu verschärfen. Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert werden. Daher werden dann voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 neue Bestimmungen gelten. Danach wird der Einbau einer neuen Ölheizung, soweit absehbar, nur bei Einhaltung bestimmter Auflagen gestattet sein. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir hier informieren.