Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, das dürfen Sie. Nach aktuell geltender Gesetzeslage können Sie bis Ende 2025 Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient, lässt sich ideal mit erneuerbaren Energien kombinieren und bietet durch den Einsatz regenerativer Brennstoffe langfristig sogar eine klimaneutrale Perspektive. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz werden dann voraussichtlich neue Regelungen gelten, die die verstärkte Einbindung erneuerbarer Energien erfordern.
Hinweis für Baden-Württemberg: Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einen (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan.
Hinweis für Hamburg: Bei einer Heizungsmodernisierung in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, müssen – unabhängig vom eingesetzten Energieträger – mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies ist zum Beispiel durch die Einbindung von Solarthermie oder die Verwendung eines Heizöls mit erneuerbarem Anteil möglich. Weitere Informationen für Hamburg.
Hinweis für Schleswig-Holstein: Seit Juli 2022 müssen – unabhängig vom eingesetzten Energieträger – beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, mindestens 15 % des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies kann durch verschiedene, untereinander kombinierbare Optionen erreicht werden. Auch der Einsatz von Heizöl mit einem entsprechenden erneuerbaren Anteil ist als Option zulässig.
Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?
Die Einbindung erneuerbarer Energien,etwa Bio-Heizöl oder eine Solaranlaage, hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der stufenweise steigenden CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger.
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