Ölheizung erneuern: Das sollten Sie jetzt wissen

Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient, lässt sich ideal mit erneuerbaren Energien kombinieren und bietet durch den Einsatz regenerativer Brennstoffe langfristig sogar eine klimaneutrale Perspektive.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den vielfach als „Ölheizungsverbot“ bezeichneten Beschluss für Sie zusammengestellt.

Aktuell: Die Bundesregierung hat die Absicht bekundet, die derzeit bestehenden Regelungen zu ändern und zu verschärfen. Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert werden. Daher werden dann voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 neue Bestimmungen gelten. Danach wird der Einbau einer neuen Ölheizung, soweit absehbar, nur bei Einhaltung bestimmter Auflagen gestattet sein. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir hier informieren.

Fragen und Antworten zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2025 hinaus.

Was muss ich jetzt machen?
Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.

Weiter auf Heizöl setzen?

Sichere Wärme rund ums Jahr, die gute Kombinierbarkeit mit erneuerbaren Energien und die grüne Perspektive für den Brennstoff sind drei gute Gründe auf Öl-Brennwerttechnik zu setzen.

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Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 dürfen Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Hinweis für Baden-Württemberg: Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in jedem Fall bis Ende 2025 als auch, nach jetzigem Stand, darüber hinaus natürlich möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Ab 2026 ist eine Hybrid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich. Das bedeutet zum Beispiel: Öl-Brennwerttechnik + Solarthermie oder Photovoltaik.

Hinweis für Hamburg: Bei einer Heizungsmodernisierung in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, müssen – unabhängig vom eingesetzten Energieträger – mindestens 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies ist zum Beispiel durch die Einbindung von Solarthermie oder die Verwendung eines Heizöls mit erneuerbarem Anteil möglich.  Weitere Informationen für Hamburg.

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Invesitionskosten. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger.

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zusammengefasst zum Download (PDF).

Wann sollte ich meine Heizung modernisieren?

Ist die Heizung defekt, muss sie erneuert werden – das ist klar. Was ist aber in weniger eindeutigen Fällen, etwa wenn die Heizung zwar alt ist, aber noch ihren Dienst tut? Oder wenn der Heizungshandwerker empfiehlt, den Heizkessel einfach so lange laufen zu lassen, bis er kaputt ist, man selbst aber das Gefühl hat, dass der Heizölverbrauch viel zu hoch ist?

Als Faustregel gilt: Ist eine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt sich der Austausch fast immer. Aber auch bei Heizgeräten jüngeren Datums kann eine Erneuerung ratsam sein.

Eine moderne Öl-Brennwertheizung nutzt nahezu den gesamten Energiegehalt des Heizöls für die Wärmeerzeugung. Zum Vergleich: Bei einem veralteten Standardkessel kommen nur gut zwei Drittel der Energie aus dem Heizöl als Wärme in den Heizkörpern an. Und auch Öl-Niedertemperaturgeräte, die weit verbreitet, aber oftmals schon in die Jahre gekommen sind, können mehr als zehn Prozent der Energie nicht nutzen.

Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung stoppt diese Energieverschwendung sofort und ist zudem eine gute Basis für die Umsetzung weiterer Energiesparmaßnahmen. Gut für das Klima: Durch den reduzierten Heizölverbrauch sinken auch die CO2-Emissionen.

Wie finde ich raus, ob meine Heizung fällig zur Modernisierung ist?

Bei einer Einschätzung Ihrer alten Heizung kann das Altanlagenlabel helfen, das es seit Anfang 2016 gibt. Heizgeräte, die älter sind als 15 Jahre, erhalten vom bevollmächtigten Bezirksschonsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau ein Effizienzlabel. Das Altanlagenlabel entspricht der Logik der Europäischen Energieverbrauchskennzeichnung für neue Heizgeräte mit einer Skala von G bis A++.

Das Label zeigt, wie effizient das Produkt mit der zugeführten Energie umgeht. Jedes Produkt wird anhand von Messwerten und einem festgelegten Berechnungsverfahren in Effizienzklassen von A++ bis G eingeteilt. Eine farbliche Kennzeichnung der Effizienzklassen von grün bis rot verdeutlicht die Einordnung auf den ersten Blick.

Gas- und Öl-Kessel mit Brennwerttechnik beispielsweise, die eine nahezu vollständige Energieausnutzung haben, bekommen in der Regel ein A und landen im grünen Bereich der Skala. Veraltete Standardkessel mit 20 Jahren und mehr auf dem Buckel landen hingegen häufig im oange-roten Bereich der Skala. Ein gutes Indiz um den Austausch in Angriff zu nehmen.

An einer individuellen Beratung führt aber letztendlich kein Weg vorbei. Nicht jedes Heizsystem arbeitet in jedem Haus gleich wirtschaftlich. Die Heiztechnik muss dem jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Erster Ansprechpartner in Sachen neue Heizung ist und bleibt der Fachhandwerker. Er kennt Vor- und Nachteile der verschiedenen Heizsysteme und kann die individuellen Gegebenheiten berücksichtigen. Auch unabhängige Energieberater sind gute Ratgeber bei der Auswahl der passenden Heizung. Sie betrachten das gesamte Gebäude und geben Tipps, welche weiteren Energiesparmaßnahmen sinnvoll sind.

Wie aufwändig ist die Erneuerung der Heizung?

Wer darüber nachdenkt, eine neue Heizung einzubauen, scheut vielleicht den Aufwand, doch das muss nicht sein: Eine Heizungserneuerung ist im Grunde keine große Sache und kann im Idealfall an einem Tag erledigt werden.

Woran muss ich vorher denken?

Eine vernünftige Planung ist die halbe Miete: Zuerst sollte sich Ihr Heizungsfachmann die Gegebenheiten vor Ort anschauen, um Ihnen die richtige Anlage empfehlen zu können. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, um sich in Sachen Fördermöglichkeiten kundig zu machen. Viele energetische Modernisierungen werden bezuschusst und auf die Fördergelder sollten Sie nicht verzichten. Aber oft muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, beispielsweise bei der KfW-Förderbank.

Eine umfassende Planung ist bei der Sanierung einer Ölheizung das A und O.

Und was passiert am Tag der Modernisierung im Heizungskeller?

Zunächst bauen die Heizungshandwerker den alten Kessel fachgerecht aus und kümmern sich auch um dessen Entsorgung. Im zweiten Schritt wird in den Schornstein ein zumeist aus Kunststoff bestehendes spezielles Abgasrohr eingezogen. Das ist nötig, weil die Abgase von Brennwertgeräten über ein feuchteunempfindliches Abgassystem ins Freie geführt werden müssen. Dann wird das neue Öl-Brennwertgerät aufgestellt und angeschlossen – schon ist die Heizanlage wieder einsatzbereit.

Nur wenig länger dauert die Aktion, wenn die neue Ölheizung mit einer Solarthermieanlage kombiniert wird. In diesem Fall muss noch ein Pufferspeicher installiert werden, der die gewonnene Sonnenwärme bevorratet. Außerdem montieren die Handwerker die Solarkollektoren auf dem Dach. Abschließend werden alle Komponenten miteinander verbunden, die gesamte neue Heizungsanlage gründlich getestet und dann in Betrieb genommen.

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