Klimaneutralität spätestens 2045. Das Ziel steht fest. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das zentrale Instrument, um die Klimaziele im deutschen Gebäudebestand zu erreichen. Es wurde am 10. Juli 2026 von der Bundesregierung verabschiedet.
Die Heizungen müssen in der Regel aus gesetzlichen Gründen nicht ausgebaut werden. Sowohl Öl-Brennwert- als auch Niedertemperaturkessel und die dazugehörigen Brennstoffe können wie gewohnt weiter genutzt werden. Und auch zukünftig ist der Einbau neuer Heizungen für flüssige Brennstoffe möglich. Allerdings müssen neu installierte Anlagen anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Anforderung kann auf verschiedenen Wegen erfüllt werden: So kommen flüssige Energieträger, sogenannte „Green Fuels“, als alleinige Erfüllungsoption oder auch Hybridsysteme, eine Kombination mit anderen erneuerbaren Energien, in Betracht. Die dringlichsten Fragen haben wir für Sie beantwortet.


