Die Bundesregierung entlastet Privathaushalte, die im Jahr 2022 besonders hohe Brennstoffkosten hatten. Wer mehr als das Doppelte für Heizöl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pelletrechnung im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt zahlen musste, hat Anrecht auf eine anteilige Erstattung der Heizölkosten in Höhe von maximal 2.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Brennstoffrechnung im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 erstellt wurde. Zuständig für die Auszahlung sind die Bundesländer.
Der Zuschuss kann über ein Online-Portal beantragt werden. Dort können Sie vorab prüfen, ob eine Antragstellung für Sie überhaupt in Frage kommt. Zudem erhalten Sie dort auch weitere Informationen, auch zu möglichen Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern.