Heizöl-Kostenerstattung

Die Bundesregierung entlastet Privathaushalte, die im Jahr 2022 besonders hohe Brennstoffkosten hatten. Wer mehr als das Doppelte für Heizöl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pelletrechnung im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt zahlen musste, hat Anrecht auf eine anteilige Erstattung der Heizölkosten in Höhe von maximal 2.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Brennstoffrechnung im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 erstellt wurde. Zuständig für die Auszahlung sind die Bundesländer.

Der Zuschuss kann über ein Online-Portal beantragt werden. Dort können Sie vorab prüfen, ob eine Antragstellung für Sie überhaupt in Frage kommt. Zudem erhalten Sie dort auch weitere Informationen, auch zu möglichen Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern.

Zur Antragstellung


Sie werden nach der Auswahl automatisch zur Antragstellung weitergeleitet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die wichtigsten Informationen zur „Kostenerstattung für nicht leitungsgebundene Energieträger“ noch einmal zusammengefasst. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen

Weiter auf Heizöl setzen?

Infos zur Öl-Brennwertheizung

Jetzt anschauen

Tank weiter nutzen oder austauschen?

Altes Haus gekauft? Was passiert mit dem Tank?

Hier die Antworten finden

Modernisieren und Öl sparen!

Effiziente Öl-Brennwerttechnik

Darum lohnt es sich

Ölheizung plus Erneuerbare

Wie passen erneuerbare Energien zum Heizöl?

Zur Hybridheizung