Fachbetriebspflicht nach Wasserrecht

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schreibt vor, dass bestimmte Tätigkeiten an Heizöltanks inklusive aller Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen, nur von Betrieben durchgeführt werden dürfen, die eine besondere Qualifikation nachweisen können. Sie nennen sich „Fachbetriebe nach Wasserrecht“ oder auch „Fachbetrieb nach AwSV“.

Seit Inkrafttreten der AwSV am 1. August 2017 greift diese Fachbetriebspflicht bundeseinheitlich bei Arbeiten, beispielsweise Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung oder Stilllegung, an einem Heizöltank mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen unterliegt auch der Ölkessel der Fachbetriebspflicht.

Expertentipp: Tankvolumen ist entscheidend

Torsten Hartisch, Sachverständiger für Heizölverbraucheranlagen:

„Wenn Sie Arbeiten an Ihrer mehr als 1.000 Liter Heizöl fassenden Tankanlage durchführen lassen möchten, stellen Sie sicher, dass der von Ihnen beauftragte Betrieb ein Fachbetrieb nach Wasserrecht ist. Ein zertifizierter Fachbetrieb ist verpflichtet Ihnen vor Beginn der Arbeiten seine Fachbetriebsqualifikation nachzuweisen. Im Zweifel fragen Sie danach.“

Info für Profis:

Anforderungen an den Fachbetrieb

Um „Fachbetrieb nach Wasserrecht“ zu werden, brauchen Unternehmen eine Zertifizierung als solcher durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft. Die Zertifizierung kann auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt sein und ist auf zwei Jahre befristet.

Die im Betrieb verantwortliche Person muss mindestens alle zwei Jahre an Schulungen teilnehmen, das eingesetzte Personal regelmäßig. Und ein Fachbetrieb muss diese Eigenschaft unaufgefordert gegenüber dem Betreiber der Ölanlage nachweisen.

Wie wird man Fachbetrieb im Sinne des Wasserrechts?

Das Unternehmen lässt sich durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft als Fachbetrieb zertifizieren. Und der Fachbetrieb schließt einen Überwachungsvertrag mit dieser Sachverständigenorganisation oder Güte- und Überwachungsgemeinschaft ab.

Der Fachbetrieb kann als solcher zertifiziert werden, wenn dieser (Auszug)

  • über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungsteile verfügt,
  • eine betrieblich verantwortliche Person bestellt hat und
  • nur Personal einsetzt, das über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt.

Die Sachverständigenorganisation oder die Güte- und Überwachungsgemeinschaft stellt nach abgeschlossener Zertifizierung eine Urkunde aus. Diese Urkunde gibt Auskunft über den Fachbetrieb, die zertifizierende Organisation, die Beschreibung des zertifizierten Tätigkeitsfeldes sowie die Geltungsdauer der Zertifizierung.