Übersicht zuständiger Behörden zu Heizölverbraucheranlagen

Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der AwSV geändert. Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben, können Sie ihre zuständige Behörde direkt ansprechen. Diese gibt unter anderem Auskunft, ob Ihre Heizölanlage in einem Überschwemmungsgebiet oder Schutzgebiet liegt und ob sich daraus geänderte Anforderungen ergeben.

Zuständige Behörden nach Bundesländern

Baden-Württemberg
Wasserbehörden bei den Stadt- und Landkreisen

Bayern
Kreisverwaltungsbehörden oder die Großen Kreisstädte

Berlin
Umweltämter der Bezirke

Brandenburg
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)

Bremen
Stadtgemeinde Bremen: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Stadtgemeinde Bremerhaven: Umweltschutzamt Bremerhaven

Hamburg
Bezirksämter als Wasserbehörden

Hessen
Landkreise und Magistrate der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden

Mecklenburg-Vorpommern
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde) und StALU Vorpommern

Niedersachsen
Kreise und kreisfreie Städte (untere Wasserbehörden)

Nordrhein-Westfalen
Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden

Rheinland-Pfalz
Untere Wasserbehörde: Kreis- und Stadtverwaltungen

Saarland
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Sachsen
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)

Sachsen-Anhalt
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)

Schleswig-Holstein
Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte (untere Wasserbehörden)

Thüringen
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)