Klimaneutralität spätestens 2045. Das Ziel steht fest. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das zentrale Instrument, um die Klimaziele im deutschen Gebäudebestand zu erreichen. Es wurde am 10. Juli 2026 von der Bundesregierung beschlossen.
Bestehende Ölheizungen müssen infolge dieses Gesetzes nicht ersetzt werden. Und auch zukünftig ist der Einbau neuer Heizungen für flüssige Brennstoffe möglich. Allerdings müssen ab jetzt neu installierte Anlagen ab 2029 anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
Diese Anforderung kann auf verschiedenen Wegen erfüllt werden: So kommen flüssige Energieträger, sogenanntes „Bioöl“ (auch Green Fuels genannt), als alleinige Erfüllungsoption oder auch Hybridsysteme, eine Kombination mit anderen erneuerbaren Energien, in Betracht.


