Aktuell gilt für Standardheizöl und schwefelarmes Heizöl:
Heizöl EL entspricht den Anforderungen dieser aktualisierten Norm, wenn es vorher zu keinem anderen Zweck eingesetzt worden ist. Gleiches gilt für seine Komponenten. Darunter sind Produktströme zu verstehen, die aus Mineralölverarbeitungsverfahren stammen. Zumischungen von Komponenten sind zulässig, wenn diese aus Synthese oder Hydrierung gewonnen werden.
Dazu zählen Produkte aus der Fischer-Tropsch-Synthese, deren Ausgangsstoffe Erdgas (GTL = Gas to Liquid), Biomasse (BTL = Biomass to Liquid) oder Kohle (CTL = Coal to Liquid) sind, sowie Produkte aus der Hydrierung wie zum Beispiel hydrierte Pflanzenöle (HVO = Hydrogenated Vegetable Oils).
Im Rahmen der Lieferkette ist ein Gehalt von maximal 0,5 Volumenprozent FAME im Heizöl EL zulässig. Aufgearbeitetes Altöl und Beimischungen von chlorhaltigen Stoffen sowie anorganische Säuren dürfen nicht enthalten sein.
Alternative Heizöle sind immer schwefelarme Heizöle.
Eine vom Fachausschuss für Mineralöl- und Brennstoffnormung eingesetzte Arbeitsgruppe hat eine Vornorm für ein Heizöl mit Anteilen aus nachwachsenden Rohstoffen oder anderen alternativen Komponenten erarbeitet. In der DIN SPEC 51603-6 Heizöl EL A sind charakteristische Kenndaten und Prüfungen an alternative Heizöle, wie zum Beispiel Bioheizöle, festgelegt, deren Einhaltung einen reibungslosen Betrieb der Ölanlage ermöglichen sollen.
Bei der Erstellung der Vornorm wurden Prüfungen sowohl aus der klassischen Heizölanalytik als auch der Pflanzenöl- und Fettsäuremethylesteranalytik berücksichtigt. Die DIN SPEC 51603-6 regelt die als notwendig erachteten Mindestanforderungen, Prüfverfahren und Grenzwerte sowie die Benennung von Bioheizöl.
Rezepturen zu spezifischen Mischungsverhältnissen von schwefelarmem Heizöl und alternativen beziehungsweise Biokomponenten sind nicht festgelegt. Allerdings muss ein Produzent eines Bioheizöls den Bioanteil in Volumenprozent angeben. Die korrekte Bezeichnung für eine Zumischung von 3 bis 5,9 Volumenprozent FAME lautet: Heizöl DIN SPEC 51603-6 EL A Bio 5.
Eine Vornorm wird dann erstellt, wenn die praktischen Erfahrungen noch nicht als vollständig und ausreichend angesehen werden. Eine Vornorm erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie legt nur solche Eigenschaften fest, die in der bisherigen Diskussion für eine ausreichende Qualität als unbedingt notwendig erkannt wurden. Durch die Anwendung einer Vornorm sollen Erfahrungen gesammelt werden, die später als Grundlage für die reguläre Norm genutzt werden können.
Zu den Asche bildenden Additiven gehören Verbrennungsverbesserer auf Basis von Metallverbindungen (zum Beispiel Ferrocen). Diese sind nur im Standardheizöl, nicht aber im schwefelarmen Heizöl zulässig.
Beim Bioheizöl wird der Bioanteil in Stufen von 5 Volumenprozent angegeben. Die Angabe bezieht sich auf den Höchstgehalt auf ganze Prozent abgerundet. Die korrekte Bezeichnung für eine Zumischung bis beispielsweise 5,9 Volumenprozent FAME lautet: Heizöl DIN SPEC 51603-6 EL A Bio 5. Als Kurzform für Bioheizöl wird häufig Bio 5 oder B5 verwendet.
Standardheizöl und schwefelarmes Heizöl dürfen keine Biokomponenten enthalten. Ein minimaler Anteil von höchstens 0,5 Volumenprozent Biodiesel, der durch den Produktumschlag zustande kommen kann, gilt jedoch als unbedenklich und ist zulässig.
Bioheizöl mit bis zu 10,9 Prozent Bioanteil, das der Vornorm (DIN SPEC 51603-6) entspricht, ist nach Aussage der Geräteindustrie in allen bestehenden sowie neuen Ölheizungen einsetzbar. Dabei können ab einem biogenen Anteil von mehr als 5,9 Prozent gegebenenfalls besondere Maßnahmen an einer Heizungsanlage erforderlich sein. Es sind die Herstellerangaben und die Installationsempfehlungen für das Handwerk zu beachten.
Die Hauptbestandteile von Standardheizöl und schwefelarmem Heizöl sind, abhängig von der Dichte, circa 86 bis 87 Prozent Kohlenstoff und 13,0 bis 13,5 Prozent Wasserstoff. Heizöl EL hat bezogen auf das Volumen einen sehr hohen Energiegehalt und wird in speziellen Tankanlagen bevorratet. Der Brennwert von mindestens 45,4 MJ/kg beziehungsweise 10,74 kWh/l entspricht einem Heizwert von mindestens 42,6 MJ/kg beziehungsweise 10,08 kWh/l.
Sowohl die DIN 51603-1 als auch die DIN SPEC 51603-6 stellen zusätzliche Anforderungen an die Mindestschmierfähigkeit von schwefelarmem Heizöl und Bioheizöl. Da sich durch den geringeren Schwefelgehalt die Schmierfähigkeit verringern könnte, werden den Brennstoffen schon in der Raffinerie sogenannte Schmierfähigkeitsverbesserer (Englisch: Lubricity Additives) zugegeben.
Schwefelarmes Heizöl und Bioheizöl dürfen maximal 50 Milligramm Schwefel pro Kilogramm (50 ppm) Heizöl enthalten, während beim Standardheizöl maximal 1.000 Milligramm Schwefel pro Kilogramm (1.000 ppm) zulässig sind.
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