Förderung für Ihre Ölheizung

Wer seine Heizung modernisiert, kann dank staatlicher Zuschussprogramme bares Geld sparen


Holen Sie mehr aus Ihrer Heizung heraus

Für die Heizungsoptimierung kann ein Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA beantragt werden. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bezuschusst werden Maßnahmen zur Optimierung des Heizsystems, zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere der Einbau effizienter Heizungspumpen und der Hydraulische Abgleich des Heizsystems. Bitte beachten Sie: Der Zuschussantrag muss unbedingt vor Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden.
Weitere Infos beim BAFA

Ergänzen Sie Ihre Heizung durch Erneuerbare Energien
Das BAFA fördert ihre Solarthermieanlage mit einem Zuschuss von 25 % der Kosten für die Anlage, für Installation und Inbetriebnahme und alle Kosten drum herum. Egal ob Neuinstallation oder Erweiterung, Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung – sparen Sie Energie und bares Geld. Auch für diesen Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss der Förderantrag vor Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden.

Alternativ: Setzten Sie die Handwerkskosten bei der Steuer an
Sie können bei der Rechnung einen Teil des Arbeitslohns des Fachhandwerkes bei der Einkommenssteuer geltend machen. So lässt sich die Steuerschuld um bis zu 1.200 Euro verringern.

Steuerermässigung für die energetische Gebäudesanierung
Für mindestens 10 Jahre alte Wohngebäude, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, kann die neue Steuerermäßigung für energieeffiziente Einzelmaßnahmen bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Das gilt auch für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie für die Erweiterung durch Solarthermie. Von der Steuer abzugsfähig werden 20 % der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen über drei Jahre hinweg verteilt.
Die Steuerermäßigung kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für das Kalenderjahr der Umsetzung und Fertigstellung der Heizungsmodernisierung beantragt werden. In den ersten beiden Jahren ermäßigt sich die Einkommenssteuerschuld um je 7 % und im dritten Kalenderjahr nochmals um 6 %
Der Steuererlass ist eine Alternative zu den staatlichen Zuschüssen und Krediten von KfW und BAFA. Das heißt, wer den Steuerbonus in Abzug bringt, kann für die energetische Modernisierung nicht gleichzeitig einen Zuschuss oder Förderkredit nutzen.

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