Wie können Besitzer ölbeheizter Häuser das Gesetz erfüllen?
Hausbesitzer, die ihre alte Heizungsanlage modernisieren, können die Gesetzesauflage nach wie vor mit einer Ölheizung erfüllen: Wer seinen alten Kessel gegen ein neues Öl-Brennwertgerät tauscht und künftig Bio-Heizöl tankt, hat bereits zehn Prozent der Nutzungspflicht erfüllt.
Lässt man sich zusätzlich einen Sanierungsfahrplan erstellen, bringt das noch einmal fünf Prozent. Der Sanierungsfahrplan ist eine ausführliche Energieberatung, die aufzeigen soll, in welcher Reihenfolge Sanierungsschritte an einem Haus am sinnvollsten sind.