Besser auf Anreize setzen
„Die positiven Auswirkungen des Gesetzes sind überschaubar. Ein gutes Vorbild für andere Bundesländer ist das nicht“, betont Willig. Lediglich die Zahl der Energieberatungen hat sich im Berichtszeitraum positiv entwickelt. Ein Durchbruch bei den notwendigen Gebäudesanierungen ist hingegen bislang ausgeblieben. „Um die Klimaschutzziele im Wärmemarkt zu erreichen, brauchen Hauseigentümer keine Vorschriften, sondern attraktive Anreize. Das könnte zum Beispiel eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen einschließlich Heizungsmodernisierung sein. Schließlich sind es ja gerade die Eigenheimbesitzer, die die notwendigen Maßnahmen bezahlen müssen“, so Willig. Um die Bürger im Bundesland mehr mitzunehmen und zu motivieren, sollten bei der Modernisierung auch die Effizienzgewinne der neuen Heizanlage im Rahmen des Gesetzes anerkannt werden. „Zusätzlich würde ein Massenbilanzsystem zur Einspeisung der Biokomponente bei Öl und Gas die Kosten senken und damit den Klimaschutz ebenfalls voranbringen.“
Die im Sommer 2015 in Kraft getretene novellierte Fassung des EWärmeG verpflichtet Hauseigentümer, nach einer Heizungsmodernisierung 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Wer eine Öl-Brennwertheizung einbauen lässt, kann diese Auflage unter anderem durch die Nutzung von Bioheizöl und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans erfüllen. „Innovativ ist die Erfüllungsoption durch eine Photovoltaikanlage, denn sie steigert den Autarkiegrad des Gebäudes, lässt sich einfach installieren, betreiben und mit der neuen Heizung kombinieren. Das zeigen auch die Untersuchungsergebnisse entsprechender IWO-Modellvorhaben“, berichtet Willig. „Insofern ist es zumindest positiv zu bewerten, dass diese Lösung als Erfüllungsoption Anerkennung findet.“
IWO, 2019