Das „Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen“ verpflichtet den Erdölbevorratungsverband (EBV) und die Hersteller von Erdölerzeugnissen zu einer Reservehaltung für mindestens 90 Tage, um eventuelle Versorgungsengpässe aufzufangen.
Die Bevorratung von Mineralölprodukten ist in praktisch allen Ländern Westeuropas gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist genau festgelegt, welche Mineralölverarbeiter und -importeure Pflichtvorräte für den Krisenfall vorhalten müssen.
Deutschland importiert Erdöl aus 31 Ländern. Daher gibt es keine einseitigen Abhängigkeiten. Die Belieferung mit Heizöl baut auf eine flexible Infrastruktur: Heizöl kann per Pipeline, Bahn, Schiff und Tankwagen transportiert werden. Selbst wenn ein Lieferweg unterbrochen wäre, stünden ausreichend Alternativen zur Verfügung.