Heizöl sicher lagern: Doppelte Sicherheit für Ihren Tank

Bei den Sicherheitsanforderungen an eine Tankanlage steht der Umweltschutz im Vordergrund. Um zu verhindern, dass Heizöl in die Umwelt gelangt, gilt daher für alle Tanktypen das Prinzip der doppelten Sicherheit: Der eigentliche Heizöltank ist immer durch ein zweites System abgesichert, das verhindert, dass Heizöl austritt.

Wer ist für die Sicherheit bei der Heizöllagerung zuständig?

Für die Lagerung von Heizöl gelten hohe Sicherheitsanforderungen. Für die Einhaltung der geltenden Vorschriften sorgen verschiedene Personen und Einrichtungen:

Hersteller von Heizöltanks:

Bei der Entwicklung und Produktion von Heizöltanks und Bauteilen gelten hohe Qualitätsstandards. Die Hersteller müssen bei der Fertigung ihrer Produkte verschiedene technische Regeln, wie die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, DIN-Normen oder Zulassungsbescheinigungen, einhalten. Zusätzlich bieten sie Produktschulungen für Handwerker an und leisten damit einen Beitrag zu gleichbleibend hohen Standards bei Einbau, Wartung und Reparatur.

Betreiber von Heizöltanks:

Für Hausbesitzer mit einer Tankanlage gelten die sogenannten Betreiberpflichten, die abhängig von Größe und Art der Anlage sind. Hauptsächlich umfassen die Betreiberpflichten folgende Aufgaben:

  • Bei Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung von Ölanlagen muss der Betreiber einen Fachbetrieb nach §62 AwSV beauftragen.
  • Vor Errichtung einer Öllageranlage muss der zukünftige Betreiber die Anlage seiner zuständigen Behörde melden. Sie erteilt die Genehmigung zur Errichtung und bei Öltanks mit über 1.000 Liter Volumen die Aufforderung zur Inbetriebnahmeprüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen für Heizöl-Tankanlagen.
  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, seine Anlage regelmäßig zu überprüfen. Welche Kontrollen in seiner Region obligatorisch sind, erfährt er bei der zuständigen Behörde.
  • Bei wiederkehrend prüfpflichtigen Tankanlagen muss der Betreiber rechtzeitig einen Sachverständigen beauftragen.

Die genauen Pflichten erfährt der Betreiber bei der zuständigen Behörde, durch welche die Sicherheit aller Öllageranlagen formal überwacht wird.

Behörden und Sachverständige:

Zum Schutz der Umwelt überwachen Behörden die Heizöllagerung. Dabei sind je nach Bundesland entweder die Untere Wasserbehörde, das Landratsamt, das Bezirksamt oder das Umweltamt zuständig.

Wenn eine Tankanlagen wiederkehrend prüfpflichtig ist, erfolgt die Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen und umfasst hauptsächlich:

  • Eine Sichtkontrolle, die einen Eindruck vom allgemeinen Zustand der Ölanlage vermittelt.
  • Die Durchsicht der vorhandenen Unterlagen, inklusive des Ergebnisses der vorherigen Prüfung.
  • Einen Abgleich der in den Dokumenten angegebenen mit den tatsächlich eingesetzten Bauteilen.
  • Die vorgeschriebenen technischen Prüfungen der Bauteile mit speziellen Prüfgeräten.

Einzelne Ergebnisse sowie das Gesamtergebnis der Prüfung werden schriftlich protokolliert, dem Betreiber erklärt und ihm abschließend in Form eines Prüfprotokolls ausgehändigt. Innerhalb von 14 Tagen sendet der Sachverständige eine Kopie des Prüfprotokolls an die zuständige Behörde.

Eine Übersicht der Kontaktadressen aller in einer Region zugelassenen Sachverständigen erhalten Betreiber auf Anfrage bei Ihrer Behörde.

Pflicht: Merkblatt aushängen!

Merkblatt für Ölheizungsbesitzer zum Download

Wer eine Ölheizung besitzt, hat bestimmte Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört es auch, ein Merkblatt zu den „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen” gut sichtbar in der Nähe des Öltanks auszuhängen.

Vorgeschrieben ist das in der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe” (AwSV).

Merkblatt herunterladen (PDF)

Infos zum Merkblatt

Einige Angaben müssen dort individuell eingetragen werden:

  • Liegt die Anlage in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet?
  • Besteht für die Anlage eine Sachverständigen-Prüfpflicht– und wenn ja, wann steht die nächste Prüfung an? Prüfpflichten bestehen beispielsweise für Erdtanks oder Tanks in Schutzgebieten.
  • Ist die Anlage fachbetriebspflichtig?
  • Außerdem sollten Notrufnummern vermerkt werden. Gefragt sind die Telefonnummern der Stellen, die in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Heizöl austritt, informiert werden müssen. Die örtlich zuständige Behörde ist in der Regel die untere Wasserbehörde.

Beim Ausfüllen des Merkblatts ist Ihnen Ihr Mineralölhändler gern behilflich, er kennt die örtlichen Besonderheiten am besten.

Kann ich meinen Tank versichern?

Ölheizungsbesitzer haften für eventuelle Schäden durch austretendes Heizöl. Zwar sind solche Fälle äußerst selten, dennoch empfiehlt sich ein ausreichender Versicherungsschutz. Hierbei gilt es, folgende Punkte zu beachten:

  • Für einen wirksamen Versicherungsschutz ist der ordnungsgemäße Betrieb einer gemeldeten Ölanlage sicherzustellen. Welche Betreiber- oder Prüfpflichten jeweils gelten, erfahren Betreiber bei ihrer zuständigen Behörde.
  • Vor Neuabschluss einer Versicherung werden heute in der Regel Prüfungen durch zugelassene Sachverständige vorgenommen.

Es gibt zwei Versicherungsoptionen:

  • Absicherung von Schäden am eigenen Eigentum – wird oftmals über die Hausratversicherung geregelt.
  • Absicherung von Forderungen Dritter und Schäden am Eigentum Dritter: Dieses kann sowohl privates Eigentum von Nachbarn als auch öffentliches Eigentum bei Umweltschäden umfassen. Je nach Größe und Art der Tankanlage greift hier die Privathaftpflichtversicherung des Betreibers oder es empfiehlt sich, eine extra Umweltschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Genaue Details stehen in den jeweiligen Versicherungsunterlagen und sollten an die jeweilige Tankanlage angepasst werden.

Doppelte Sicherheit bei Batterietanks aus Kunststoff

Heutzutage verfügen die meisten Batterietankanlagen bereits ab Werk über eine integrierte Rückhalteeinrichtung, die einen zusätzlichen Auffangraum überflüssig macht. Dieser Tanktyp wird umgangssprachlich auch als doppelwandiger Batterietank bezeichnet. Auf Grund der Durchsichtigkeit (Transluzenz) des Tanks kann ein eventuelles Austreten von Heizöl sofort von außen erkannt werden.

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Doppelte Sicherheit für Tanks im Auffangraum

Einwandige Tanks werden grundsätzlich in einer Rückhalteeinrichtung aufgestellt, um das Prinzip der doppelten Sicherheit zu gewährleisten. Handelt es sich um eine gemauerte Rückhalteeinrichtung, so spricht man von einem Auffangraum. Dieser darf weder Fugen noch Bodenabläufe haben. Außerdem muss das Mauerwerk mit Zementputz versehen werden, der zur besseren Haftung nur mit einer Hohlkehle – also mit einer negativen Abrundung – als Übergang zum festen Boden verputzt werden darf.

Des Weiteren muss der Auffangraum dauerhaft öldicht sein. Daher wird er bis zur Höhe des vorgesehenen Rückhaltevolumens mit einem zugelassenen ölbeständigen Anstrich oder einer speziellen zugelassenen Tankraumfolie aus PVC ausgekleidet.

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Ausnahme mancherorts: Spezielle Matten

In einigen Bundesländern bestehen für einwandige Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK) Ausnahmeregelungen. Dort reichen speziell zugelassene Matten mit Aufkantungen als Rückhalteeinrichtung.

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Doppelte Sicherheit für Kunststofftanks mit Stahlblechmantel

Einige Kunststofftanks verfügen über eine äußere Rückhalteeinrichtung aus Stahlblech, die einen zusätzlichen Auffangraum überflüssig macht. Ein solcher Tank mit Stahlblechmantel wird gerne verwendet, wenn der Heizöltank am Aufstellort Tageslicht ausgesetzt ist. Direkter Lichteinfall oder Frost beeinflussen die Qualität des Brennstoffes, daher sollte das Heizöl davor geschützt werden. Da man von außen nicht in den Tank hineingucken kann, ist am tiefsten Punkt des Tanks eine Leckagesonde angebracht, die optischen Alarm gibt, wenn bei einer Leckage Heizöl austritt.

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Doppelte Sicherheit für Stahltanks mit Innenhülle

Einwandige Tanks mit einer Leckschutzauskleidung aus PVC-Folie und einem Leckanzeigegerät werden doppelwandigen Tanks im Prinzip gleichgestellt. Dabei bilden die Tankwand und die Leckschutzauskleidung einen geschlossenen Überwachungsraum, der mit einem Leckanzeigegerät (LAG) auf seine Dichtheit überwacht wird. Im Normalbetrieb leuchtet an dem LAG eine grüne Betriebsleuchte.

Im unwahrscheinlichen Falle eines Lecks tritt Heizöl in den Überwachungsraum ein und am LAG wird optischer und akustischer Alarm ausgelöst. In diesem Fall ist umgehend ein zugelassener Fachbetrieb zu beauftragen, um den Schaden beheben zu lassen.

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Doppelte Sicherheit für Erdtanks

Heutzutage werden Erdtanks grundsätzlich doppelwandig (mit Innenhülle) im Werk gefertigt und anschließend vor Ort eingebaut. Dabei bilden die beiden Tankwände einen geschlossenen Überwachungsraum, der mit einem Leckanzeigegerät (LAG) ständig auf seine Dichtheit überwacht wird.

Das Leckanzeigegerät ist mit einer Saugleitung und einer Messleitung an den Überwachungsraum angeschlossen. Mittels einer Pumpe wird ein Vakuum erzeugt und aufrechterhalten. Im unwahrscheinlichen Fall eines Lecks steigt der Druck im Überwachungsraum an und das Leckanzeigegerät löst einen optischen und akustischen Alarm aus.

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Nachrüstung eines älteren Erdtanks

Auch in älteren Erdtanks kann die doppelte Sicherheit hergestellt werden: durch den Einbau einer maßgeschneiderten Innenhülle samt Leckanzeige in einen bestehenden Tank. Das Film-Beispiel aus München zeigt, wie diese Arbeiten an weniger als einem Tag ausgeführt werden können.

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Heizöltanks in Überschwemmungs- oder Risikogebieten

In Überschwemmungsgebieten fordert der Gesetzgeber eine besonders sichere Heizöllagerung. Da Heizöl leichter als Wasser ist, kann es durch eindringendes Wasser aus dem Heizöltank gedrückt werden und in den Aufstellraum oder in die Umgebung gelangen. Um Schäden an Gebäuden und in Gewässern zu verhindern, müssen Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten besonders geschützt werden.

Was ist ein Überschwemmungsgebiet?

Überschwemmungsgebiet ist ein feststehender Begriff und bezeichnet in der Regel das Gebiet zwischen einem Gewässer und der Hochwasserschutzanlage (Deich). Diese Gebiete werden durch die Landesbehörden ausgewiesen. Grundlage ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass das Gebiet einmal alle 100 Jahre von einem Hochwasser überflutet wird. Der zu erwartende Wasserstand wird als Bemessungshochwasser HQ100 von den Behörden festgelegt.

Das seit 2018 geltende Hochwasserschutzgesetz II enthält zudem Regelungen für sogenannte Risikogebiete. Dazu zählen Gebiete hinter dem Deich, die im Falle eines Extrem-Hochwassers überflutet werden. Diese Risikogebiete werden durch Gefahrenkarten ausgewiesen, die von den Bundesländern erstellt werden.

Zwei Möglichkeiten zur sicheren Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet:

Variante 1: Bauliche Maßnahmen für das Fernhalten des Wassers

Alle Öffnungen des Aufstellraums wie Türen, Lichtschächte, Fenster und Durchführungen von Leitungen werden durch Abdichten gegen eindringendes Wasser, Wasserdruck und den entstehenden Rückstau gesichert. Am sichersten sind oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes aufgestellte Tankanlagen. (Siehe Abbildung unten links)

Variante 2: Sicherung der Tankanlage

Ist das Wasser nicht fernzuhalten (wie beispielsweise bei Erdtanks), kann die Tankanlage durch Verankern gesichert werden. Auch oberirdische Tankanlagen können durch Verankern am Boden oder Abspreizen gegen die Decke oder die Wände gegen Aufschwimmen gesichert werden. Einige neue Heizöltanksysteme sind bereits ab Werk speziell gegen Hochwasser gesichert.(Siehe Abbildung unten links)

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